Führerscheinklassen fürs Auto
Klasse B und B Automatik
- Mindestalter: 18 Jahre
- Kraftfahrzeuge (PKW) bis 3500 kg und bis zu 8 Personen außer
dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg oder über 750 kg wenn das Gesamtgewicht
des Fahrzeugs mit Hänger 3500 kg nicht überschreitet
- Schließt Klassen AM und L mit ein
- Klasse B17 (Führerschein mit 17) nur für Fahrten im Inland
und mit berechtigter Begleitung
Klasse B197
- Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug
statt. Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
- Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug
und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
- Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem
Automatikfahrzeug statt.
- Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben. Die Testfahrt muss vor
der fahrpraktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein und erfolgt sinnvollerweise
bereits mehrere Tage vor der Prüfungsfahrt. Sie darf erst durchgeführt werden,
wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden. In dieser
Testfahrt muss der ausbildende Fahrlehrer oder ein anderer Fahrlehrer der Fahrschule
feststellen, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und
umweltbewusst bedienen kann. Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt ist dem Fahrschüler
darüber eine Bescheinigung auszuhändigen.
- Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.